Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Personalvermittlungsdienstleistungen der Capa Transport & Mobility, Bernd Albrecht
Disclaimer
Erbringer der Vermittlungsdienstleistungen und alleiniger Vertragspartner für sämtliche Personalvermittlungsdienstleistungen ist ausschließlich:
Capa Transport & Mobility, Bernd Albrecht
Schleifweg 16
55128 Mainz
Deutschland
(E-Mail: website@capabus.eu)
Dies gilt auch dann, wenn die Vermittlungsleistungen über eine von Kooperationspartnern von Capa gebrandete Webseite zugänglich gemacht werden. Diese dienen ausschließlich der Schaffung eines durchgängigen digitalen Workflows für den Kunden. Ein Vertragsverhältnis entsteht stets nur mit Capa Transport & Mobility.
1. Geltungsbereich und Vertragsparteien
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Rechtsgeschäfte zwischen der Capa Transport & Mobility, Bernd Albrecht (nachfolgend „Capa“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“).
1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Capa hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3. Mit Inanspruchnahme der Vermittlungsleistungen erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden.
2. Leistungsgegenstand
2.1. Capa übernimmt die Rekrutierung und Ausbildung von LKW- und Busfahrer:innen in Drittländern, unterstützt die Bewerber:innen und Auftraggeber bei der Einreise nach Deutschland und vermittelt geeignete Kandidat:innen an Kunden.
2.2. Zu den Leistungen gehören insbesondere:
- Identifikation, Auswahl und Rekrutierung geeigneter Bewerber:innen,
- Vorbereitende Ausbildung wie Deutschkurse, Vorbereitung auf Theorieprüfungen zur Grundqualifikation und Führerscheinen.
- Unterstützung bei der Organisation und Durchführung der Einreiseverfahren,
- Vermittlung geeigneter Ausbildungsstätten (z. B. Fahrschulen) zur Erlangung von Führerscheinen (Klassen B, CE, D) und Zusatzqualifikationen,
- Begleitung des Prozesses bis zur Aufnahme der Beschäftigung in Deutschland.
2.3. Die Leistungspflichten von Capa sind auf die Vermittlung und Koordination gerichtet. Eine Garantie für die Erteilung von Visa, Aufenthaltstiteln oder Fahrerlaubnissen wird nicht übernommen.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Preise und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste oder einem individuell mit dem Kunden vereinbarten Angebot.
3.2. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
3.3. Alle behördlichen Gebühren (insbesondere Visa- und Verfahrenskosten) sind vom Auftraggeber zu tragen.
Beim beschleunigten Fachkräfteverfahren fallen derzeit 411 € Gebühren pro Bewerber:in an. Ändern die Behörden die Gebühren, gilt automatisch der jeweils gültige Betrag.
4. Einreiseverfahren & Auswahl des Verfahrens
4.1. Die Wahl des geeigneten Einreiseverfahrens erfolgt nach alleinigem Ermessen von Capa, basierend auf den Verhältnissen im Herkunftsland der Bewerber:innen.
4.2. Ein konkretes Einreisedatum kann nicht garantiert werden. Visaverfahren sind zeitlich nicht zuverlässig kalkulierbar. Terminangaben sind daher unverbindliche Schätzungen.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur aktiven Mitwirkung, insbesondere durch:
- Bereitstellung aller notwendigen Dokumente und Informationen,
- Kooperation bei Behördenkontakten,
- Bereitstellung der erforderlichen Unterkunft (siehe § 6),
- sofortige Mitteilung aller Umstände, die den Ablauf gefährden oder verzögern können,
- fristgerechte Bezahlung aller Rechnungen und Gebühren.
5.2. Unterlässt der Auftraggeber die erforderliche Mitwirkung, verliert er Ansprüche auf Leistungen wie Ersatzkandidaten oder Nachbesetzungsgarantien.
6. Verpflichtungen des Auftraggebers zur Integration
6.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den vermittelten Kandidat:innen eine geeignete Erstunterkunft zur Verfügung zu stellen:
- Einzelzimmer,
- Zugang zu Küche, Bad und Waschmaschine,
- WLAN-Zugang.
6.2. Zusätzlich verpflichtet sich der Auftraggeber zur ordnungsgemäßen Erfüllung aller üblichen Arbeitgeberpflichten nach deutschem Recht.
7. Nachbesetzungsgarantie
7.1. Kündigt ein:e vermittelte:r Kandidat:in innerhalb der ersten drei Monate nach Arbeitsaufnahme, stellt Capa einen Ersatzkandidaten, sofern der Auftraggeber seinen Verpflichtungen gemäß § 5 und § 6 nachgekommen ist und sämtliche Rechnungen beglichen wurden.
7.2. Ein Anspruch auf Rückzahlung von Vermittlungsentgelten besteht nicht, sondern ausschließlich auf Ersatzvermittlung.
7.3. Ausgenommen von der Nachbesetzungsgarantie sind:
- Ordentlihe Kündigungen durch den Arbeitgeber,
- Verstöße gegen Arbeitgeberpflichten,
- unzureichende Mitwirkung.
8. Kennenlernen der Kandidat:innen
8.1. Der Erstkontakt erfolgt über die Capa-Plattform.
8.2. Anschließend kann ein Kennenlernen wahlweise
- per Videocall oder
- im Rahmen von Bewerbertagen in den Heimatländern erfolgen.
8.3. Reisekosten für persönliche Treffen trägt der Auftraggeber, sofern nicht anders vereinbart.
9. Haftungsausschluss
9.1. Capa haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9.2. Für Verzögerungen, Kosten oder Nachteile, die aus Umständen resultieren, die außerhalb des Einflussbereichs von Capa liegen (z. B. Behördenentscheidungen, Visaverfahren,
Einreisebestimmungen, Pandemien, Krieg, Naturereignisse), übernimmt Capa keine Haftung.
9.3. Für Handlungen der vermittelten Arbeitnehmer:innen nach Vertragsabschluss übernimmt Capa keine Haftung.
9.4. Etwaige Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach auf die vertraglich vereinbarte Vergütung beschränkt.
10. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen Capa, die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
11. Gerichtsstand, Anwendbares Recht
11.1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit rechtlich zulässig, Mainz.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
13. Schlussbestimmungen
13.1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform, das gilt auch für die Änderung des Scchriftformerfordernisses.
13.2. Capa ist berechtigt, die AGB jederzeit zu ändern, sofern dadurch keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden.
13.3. Die jeweils gültige Fassung der AGB ist auf der Webseite www.capabus.eu einsehbar.
Gültig ab 10.10.2025